Das totalrevidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ist bereits seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Mit der interkantonalen Vereinbarung wollen sich die Kantone inhaltlich angleichen. Die FDP-Fraktion unterstützt diese Harmonisierungsbestrebungen. Die damit verbundenen Anpassungen des kantonalen Rechts werden in einem schlanken Gesetz geregelt.
Neue Vergabekultur
«Bei der Vergabe öffentlicher Bauprojekte wird neu nicht nur der wirtschaftliche, sondern auch der volkswirtschaftliche, ökologische und sozial nachhaltige Einsatz der öffentlichen Mittel berücksichtigt. Unserer Thurgauer KMU-Landschaft mit vielen wertvollen Arbeitsplätzen kommt dies sehr entgegen», betont Fraktionssprecher Viktor Gschwend, FDP-Kantonsrat und Mitglied der vorberatenden Kommission. Gemäss der Motion «Stopp der Diskriminierung unserer KMU im Beschaffungswesen» an den Grossen Rat wird die als Kann-Formulierung benannte Preisniveauklausel – ganz im Sinne der FDP – ins Gesetz aufgenommen. So können künftig unterschiedliche Preisniveaus in den Ländern, in denen die Leistung erbracht wird, mitberücksichtigt werden. Dass die Thurgauer Kantonalbank aufgrund ihrer Marktexponiertheit dem Vergaberecht nicht unterstellt wird, erachten vorberatende Kommission und FDP-Fraktion als sinnvoll.
Gute Grundlagen
«Mit der Einbindung von Qualität und Nachhaltigkeit sind Grundlagen für eine optimierte Vergabekultur geschaffen. Jetzt sind Augenmass, Vernunft und Weitsicht der beteiligten Behörden entscheidend», so Viktor Gschwend. Nach FDP-Kantonsrat Daniel Eugster, ebenfalls Mitglied der vorberatenden Kommission, ist der Wille zur Umsetzung zentral: «Die beschaffungsrechtlichen Prinzipen von Transparenz, Wettbewerbsförderung, Gleichbehandlung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit müssen in Einklang gebracht beziehungsweise gegeneinander abgewogen werden.»