Weniger ist mehr

Das Gesetz über die Nutzung des Untergrundes zeigt die Problematik von starren Regelungen auf Gesetzesebene auf. Die FDP unterstützt die parlamentarische Initiative «Deregulierung für bessere Erdwärmenutzung» und fordert, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, eine rasche Gesetzesanpassung.

Das erst am 1.April 2016 in Kraft gesetzte Gesetz beschränkt sich nicht nur auf erforderliche Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit für die Tiefengeothermie, sondern reglementiert unter anderem auch die Wärmenutzung mit Erdsondenfeldern. Diese neuen, unnötige Hürden für die Erstellung von Erdsonden verzögerten einige grössere Bauvorhaben im Thurgau. Lange Bewilligungsverfahren und ein komplizierter, kaum umsetzbarer Versicherungsnachweis sorgten für eine schleppende Realisierung. Die FDP teilt den Antrag des Regierungsrates und fordert eine rasche Gesetzesanpassung. Zudem ist ein Verzicht auf eine gesetzliche Leistungsbegrenzung spezifisch bei Erdsondenanlagen begrüssenswert. Die Begrenzung auf 500 kW ist aus heutiger Sicht kaum nachvollziehbar. Die Besorgnis der negativen Auswirkung auf die Nachbarparzelle ist nicht relevant: Heute regenerieren grosse Erdsondenfelder mehrheitlich aktiv, da die Kühlung immer wichtiger wird, womit sich der Wärme-/Kälteentzug ausgeglichen gestaltet. Im Übrigen wird die Gefährdung Dritter bereits in der Verordnung zum Gewässerschutzgesetz geregelt. Die Regelung auf Verordnungsebene erachtet die FDP Fraktion so oder so als richtig und zum Vorteil aller Beteiligten. So können Anpassungen an den Stand der Technik einfach, zweckmässig, praktikabel und ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden. Vorliegender Fall zeigt einmal mehr: Auch bei Gesetzen gilt «weniger ist mehr».