Wer Kinder kostenpflichtig fremdbetreuen lässt, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, darf die Auslagen vom Einkommen abziehen. «Das hat rein gar nichts mit einer steuerlichen Bevorteilung gemein», sagt FDP-Kantonsrätin Michèle Strähl. Vielmehr generiert eine bezahlte Tätigkeit zusätzliche Steuererträge, gleichzeitig werden AHV- und BVG-Beiträge entrichtet» Damit könne zudem verhindert werden, dass betreuungspflichtige Eltern im Alter vom Staat unterstützt werden müssen.
Anerkennung ist keine Staatsaufgabe
Die FDP-Fraktion geht mit den Motionären einig, dass kein Familienmodell steuerlich benachteiligt oder bevorzugt werden soll. Ebenso teilt die FDP-Fraktion die Auffassung, dass Eltern, welche ihre Kinder selbst betreuen, Wertschätzung verdient haben. Dies ist aber in erster Linie eine familiäre und keine Aufgabe des Staates. Wenn die öffentliche Hand die Fremdbetreuung mit Staatsmitteln fördert, so dient dies einerseits der Verhinderung von Armut. Andererseits bringt diese Massnahmen Fachkräfte in den Arbeitsmarkt, welche sonst fehlen oder vom Ausland zugezogen werden müssen. Von einer Bevorteilung der Fremdbetreuung kann nicht die Rede sein.
Keine systemfremden Abzüge
Die FDP-Fraktion hält nichts von systemfremden Abzügen und will dem in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit weiterhin Rechnung tragen. Die Erheblicherklärung der Motion «Eigenbetreuung steuerlich sichtbar machen!» wird die FDP-Fraktion deshalb geschlossen ablehnen.