Rahmenbedingungen für benachteiligte Jugendliche verbessern

Die Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt die Motion «Änderung des Gesetzes über die Alimenten-Bevorschussung». Das Gesetz über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und die Bevorschussung der Kinderalimente im Kanton Thurgau soll angepasst und die Gemeinden damit verpflichtet werden, die Unterhaltszahlungen bis zum Ende der Erstausbildung zu bevorschussen. Aktuell gilt die Verpflichtung nur bis zum 18. Lebensjahr.

Erfüllen der Vater oder die Mutter die Unterhaltspflicht ihres Kindes nicht, welche gemäss Art. 277 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches bis zur Volljährigkeit dauert, so ist die Gemeinde verpflichtet, die Unterhaltszahlungen bis zum 18. Altersjahr zu bevorschussen. «Viele Jugendliche sind beim Erreichen der Volljährigkeit noch mitten in der Erstausbildung und deshalb auf Unterhaltszahlungen ihrer Eltern angewiesen», argumentiert Motionärin in Cornelia Hasler-Roost. «Es ist eine emotionale Belastung, wenn Jugendliche neben der Herausforderung Ausbildung und in einer oft entscheidenden Lebensphase ihren Unterhalt selbst einfordern, respektive im schlimmsten Fall ihre Eltern verklagen müssen», hält die FDP-Kantonsrätin fest. «Es besteht die Gefahr, dass die Jugendlichen diese Belastung nicht meistern, ihre Ausbildung abbrechen und schliesslich in der Sozialhilfe landen», befürchtet auch Kantonsrat Roland Manser, der die Motion als Erstunterzeichner miteingereicht hat. Die Mehrheit der FDP-Fraktion teilt die Auffassung des Thurgauer Regierungsrates nicht, welcher an der bisherigen Praxis festhalten will. Die FDP-Kantonsrätinnen und FDP-Kantonsräte wünschen sich mehrheitlich eine Regelung wie in den Nachbarkantonen St. Gallen und Zürich, welche die Gemeinden verpflichtet, die Unterhaltszahlungen bis zum Ende der Erstausbildung respektive längstens bis zum 25. Altersjahr zu bevorschussen. «Ich bin überzeugt, dass den Gemeinden mit der Gesetzesanpassung keine höheren Belastungen auferlegt werden, sondern im Gegenteil, dass es in deren Interesse ist – schon um allenfalls spätere Sozialkosten abzuwenden – wenn junge Erwachsene ohne finanziellen Druck ihre Erstausbildung erfolgreich abschliessen», so Kantonsrätin Cornelia Hasler-Roost.