Die Strassenverkehrsgebühren auf ein kostendeckendes Mass reduzieren und damit dem Grundsatz der Verordnung über die Strassenverkehrsabgaben entsprechen – das fordert die von FDP-Kantonsrat Viktor Gschwend als Erstunterzeichner miteingereichte Leistungsmotion «Strassenverkehrsabgaben – Weniger Gebühren wären mehr». Explizit nicht angepasst werden soll dabei die Gebührenhöhe der Administrativ-Massnahmen. Dieser Vorstoss will sicher keine delinquenten Autofahrer und -fahrerinnen entlasten, die mit Raservergehen und Alkoholverfehlungen die Gesellschaft gefährden.
Keine statischen Gebühren
Im 2020 lag der Kostendeckungsgrad der Strassenverkehrsgebühren im Kanton Thurgau bei über 120 Prozent und im Budget 2021 ist ein Kostendeckungsgrad von 122 Prozent bestätigt. Der Regierungsrat begründet dies mit der Tatsache, dass die Kostendeckungsgrade nicht auf zu hohen Gebühren beruhen, sondern nur durch eine ständige Optimierung der Prozesse, frühzeitige Einführung der Digitalisierung, Verbesserung der Infrastruktur und dank grossem Kostenbewusstsein erreicht werden konnten. In der Beantwortung der Motion erklärt sich der Regierungsrat gerade einmal zu einer Kostenüberdeckung von knapp 110 Prozent bereit. Zufrieden sind damit weder die Motionäre, welche einen Ausgleichsrahmen von drei Prozent vorschlagen, noch die FDP-Fraktion.
Bürgerinnen und Bürger entlasten – nicht den Staat
«Hohe Gebühren – egal wie sie entstanden sind – gilt es, kritisch zu betrachten», bekräftigt FDP-Kantonsrat Viktor Gschwend. Es gehe immer darum, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und nicht den Staat. «Gebühren müssen flexibel sein und nicht statisch, nur so können sie den aktuellen und tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden», ist Unternehmer Gschwend überzeugt. Absolut lobenswert ist dabei das Strassenverkehrsamt mit seiner hervorragenden Organisation und seinen schlanken, digitalen Prozessen. Es gilt diesbezüglich als Vorbild in der Verwaltung. Doch auch vor diesem Hintergrund muss bei den Gebühren nach dem Prinzip der Kostenwahrheit gearbeitet werden. Die FDP-Fraktion ist deshalb grossmehrheitlich für Erheblicherklärung der Leistungsmotion.