In der Schweiz leben immer mehr unverheiratete Paare im gleichen Haushalt. Das Erbrecht des ZGB wird deshalb aktuell überarbeitet. Dabei soll der Pflichtteil der Nachkommen reduziert und dadurch die Verfügungsfreiheit der Erblasser erhöht werden. Das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer des Kantons Thurgau hingegen behandelt Lebenspartnerinnen und Lebenspartner immer noch als «Nichtverwandte» und besteuert sie zum höchsten Steuersatz. «Das ist nicht mehr zeitgemäss und entspricht in keiner Weise den aktuellen Lebensgewohnheiten», sagt Beat Rüedi. Die vom Kreuzlinger FDP-Kantonsrat eingereichte Motion «Für eine zeitgemässe Behandlung der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer» wird am Mittwoch im Grossen Rat behandelt. Gefordert wird eine moderatere Besteuerung der im gleichen Haushalt lebenden unverheirateten Partnerin respektive des Partners. Denn sie stehen den Erblassern häufig näher als Personen, die nicht in direkter Linie mit ihnen verwandt sind. In gut der Hälfte der Kantone, die eine Erbschaftssteuer kennen, ist diese Steuer-Entlastung bereits umgesetzt. Die FDP-Fraktion verlangt, dass die Gesetzgebung auch im Kanton Thurgau der gesellschaftlichen Realität angepasst wird und unterstützt deshalb die Motion von Beat Rüedi einstimmig.