Engmaschiges Gesetz

Engmaschiges Gesetz für das Tierwohl

 

Die Fraktion FDP.Die Liberalen ist einstimmig für Eintreten auf das neue Veterinärgesetz. Das neue Gesetz bündelt die bisher in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verstreuten Bestimmungen. Damit wird die Übersichtlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger und die Behörden verbessert, die Effektivität der Schutzmassnahmen erhöht. 

Auch wenn es sich beim vorliegenden Gesetz um ein Sammelsurium von Rechtsgebieten handelt, - so werden die Bereiche Tierseuchen, tierische Lebensmittel, Tierarzneimittel und die Aufsicht über die Veterinärberufe geregelt, - steht im Zentrum des Interesses berechtigterweise der Tierschutz und das Tierwohl. Bestimmungen zur Meldung von Verstössen, umfangreiche Regelungen zu Kontrollen, Zutritts- und Durchsuchungsrechten oder das Instrument von Begleitgruppen in schwierigen Einzelfällen verdeutlichen diese Stossrichtung.

Die FDP-Fraktion unterstützt mehrheitlich ein Anliegen der Tierärzte im Kanton Thurgau, die Bewilligungspflicht bei Praktika für angehende Tierärztinnen und Tierärzte in eine einfache Meldepflicht umzuwandeln, sofern das Praktikum eine gewisse Dauer nicht überschreitet. Zudem befürwortet sie mehrheitlich den Antrag, wonach der Kanton und nicht die Gemeinden die Kosten ab den regionalen Tierkörpersammelstellen zu leisten hat.

Das Veterinäramt des Kantons Thurgau ist für den Vollzug des neuen Gesetzes nach Auffassung der FDP gut gerüstet. Insbesondere die Trennung zwischen Amtsleitung und fachlicher Aufsicht durch Tierärztinnen und Tierärzten unterstützt den anspruchsvollen veterinärrechtlichen Vollzug zum Wohle von Mensch und Tier.