Die Stossrichtung, die Möglichkeiten der Polizei für die Gefahrenabwehr und Prävention zu verbessern, war unbestritten. Die Regierung und Teile des Grossen Rates verkannten jedoch, dass der Polizei für ihre präventive Arbeit nicht die gleich grosse Macht und die gleichen Mittel wie im Strafverfahren gegeben werden dürfen. Zudem hätte die Gefahr bestanden, dass das kantonale Polizeirecht gegen das Strafprozessrecht als Bundesrecht verstossen hätte, was zu kostspieligen Leerläufen in der Strafverfolgung geführt hätte. Erfolgreich bekämpft hat die FDP insbesondere den Handyparagrafen, nach welchem es der Polizei möglich gewesen wäre, beliebig und verdachtslos die Handys der Bürgerinnen und Bürger zu kontrollieren, was ein schwerer Eingriff in die Grundrechte gewesen wäre. Das jetzt vorliegende Gesetz stärkt die Polizei in ihrer äusserst wichtigen Aufgabe der Gefahrenabwehr, Eskalationspotentiale können frühzeitig erkannt und entschärft werden. Aus freisinniger Sicht zählt jedoch ebenso sehr die wichtige Tatsache, dass auch die unbescholtene Bürgerin in ihren Grundrechten geschützt bleibt. Das jetzt vorliegende Gesetz hat nach intensiver freisinniger Überzeugungsarbeit unter der Leitung von Kantonsrätin Michèle Strähl und Kantonsrätin Brigitte Kaufmann diesen Ausgleich erreicht.