Das Thurgauer Parlament setzt an der kommenden Grossratssitzung die Weichen für die zukünftige Steuerpolitik. Auf der Traktandenliste steht die Anpassung des Steuergesetzes, respektive die Aufhebung der Liegenschaftensteuer. Aktuell werden Liegenschaftenbesitzer im Kanton Thurgau, entgegen der Praxis in den meisten anderen Kantonen, sowohl über die Vermögenssteuer wie auch über die Liegenschaftensteuer zur Kasse gebeten. Geht es nach einer Mehrheit des Grossen Rates und der vorberatenden Kommission soll die Doppelbesteuerung nun auch im Kanton Thurgau aufgehoben werden. Die FDP.Die Liberalen Thurgau hatte vor vier Jahren die Motion «Doppelbesteuerung von Liegenschaften abschaffen» miteingereicht und bekräftigt weiterhin geschlossen ihr Engagement für eine gerechte und wirtschaftsfreundliche Besteuerung.
Vorausschauende Inkraftsetzung auf 2029
Die vorberatende Kommission schlägt vor, die Abschaffung der Liegenschaftensteuer nicht auf den nächstmöglichen Zeitpunkt, sondern erst auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Die FDP-Fraktion unterstützt diesen Vorschlag und spricht sich damit für einen verantwortungsvollen Umgang mit den aktuellen Herausforderungen aus. «Wir fordern eine mutige und zukunftsweisende Steuerpolitik, wollen aber der im Moment sehr angespannten Finanzlage des Kantons Thurgau Rechnung tragen», sagt Gabriel Macedo, Kantonsrat und Mitglied der vorberatenden Kommission. «Die Abschaffung der Liegenschaftensteuer ist nicht nur ein Schritt zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch ein klares Bekenntnis zu liberalen Werten und einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung», so der FDP-Kantonalpräsident. Die FDP-Fraktion stimmt der Änderung des Steuergesetzes (Abschaffung Liegenschaftensteuer) auf den 1. Januar 2029 zu.