Doppelbesteuerung aufheben

Die FDP Thurgau steht hinter der Abschaffung der Liegenschaftensteuer

Die FDP.Die Liberalen Thurgau steht hinter der Abschaffung der Liegenschaftensteuer und stimmt an der kommenden Grossratssitzung der entsprechenden Gesetzesänderung zu. Damit soll die Doppelbesteuerung von Liegenschaften – wie sie nur noch in den wenigsten Kantonen zur Anwendung kommt – im Thurgau ab 2029 Geschichte sein. Den Stein ins Rollen gebracht hat eine von der FDP miteingereichte Motion, welche bereits vor drei Jahren vom Grossen Rat erheblich erklärt wurde.

Das Thurgauer Parlament setzt an der kommenden Grossratssitzung die Weichen für die zukünftige Steuerpolitik. Auf der Traktandenliste steht die Anpassung des Steuergesetzes, respektive die Aufhebung der Liegenschaftensteuer. Aktuell werden Liegenschaftenbesitzer im Kanton Thurgau, entgegen der Praxis in den meisten anderen Kantonen, sowohl über die Vermögenssteuer wie auch über die Liegenschaftensteuer zur Kasse gebeten. Geht es nach einer Mehrheit des Grossen Rates und der vorberatenden Kommission soll die Doppelbesteuerung nun auch im Kanton Thurgau aufgehoben werden. Die FDP.Die Liberalen Thurgau hatte vor vier Jahren die Motion «Doppelbesteuerung von Liegenschaften abschaffen» miteingereicht und bekräftigt weiterhin geschlossen ihr Engagement für eine gerechte und wirtschaftsfreundliche Besteuerung. 

Vorausschauende Inkraftsetzung auf 2029

Die vorberatende Kommission schlägt vor, die Abschaffung der Liegenschaftensteuer nicht auf den nächstmöglichen Zeitpunkt, sondern erst auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Die FDP-Fraktion unterstützt diesen Vorschlag und spricht sich damit für einen verantwortungsvollen Umgang mit den aktuellen Herausforderungen aus. «Wir fordern eine mutige und zukunftsweisende Steuerpolitik, wollen aber der im Moment sehr angespannten Finanzlage des Kantons Thurgau Rechnung tragen», sagt Gabriel Macedo, Kantonsrat und Mitglied der vorberatenden Kommission. «Die Abschaffung der Liegenschaftensteuer ist nicht nur ein Schritt zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch ein klares Bekenntnis zu liberalen Werten und einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung», so der FDP-Kantonalpräsident. Die FDP-Fraktion stimmt der Änderung des Steuergesetzes (Abschaffung Liegenschaftensteuer) auf den 1. Januar 2029 zu.