Digitalisierung begrüsst

FDP begrüsst Digitalisierung und Standortpolitik im Steuerrecht

Die Fraktion FDP.Die Liberalen Thurgau ist einstimmig für Eintreten auf die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; Teilrevision). Im Kern der Revisionsvorlage stehen verschiedene Anpassungen an zwingendes Bundesrecht, ein Abwehrdispositiv gegenüber ausländischen Besteuerungsansprüchen sowie ein Melderecht gegenüber Sozialbehörden.

Bei den Anpassungen an zwingendes Bundesrecht wird von den Freisinnigen insbesondere die Umsetzung des Bundesgesetzes über elektronische Verfahren begrüsst. Durch die Gesetzesänderungen soll ein vollelektronisches und medienbruchfreies Deklarationsverfahren im Steuerwesen möglich sein sowie die Möglichkeit des elektronischen Datenaustauschs zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden geöffnet werden. «Dieser längst überfällige Digitalisierungsschritt im Thurgauer Steuerwesen ist ganz im Sinne der Thurgauer Freisinnigen», meint Gabriel Macedo, Parteipräsident und Kantonsrat der FDP.Die Liberalen.

 

Des Weiteren sind für die FDP-Fraktion die Massnahmen zur Abwehr von ausländischen Steueransprüchen von grosser Bedeutung. Mit der Höherbesteuerungsklausel soll sichergestellt werden, dass in der Schweiz erwirtschaftete Substanz auch in der Schweiz bleibt und nicht von ausländischen Staaten durch Anwendung einer Mindestbesteuerung abgeschöpft werden kann. Deshalb ist für die Weinfelder Kantonsrätin Michèle Strähl-Obrist klar: «Die vorgesehene Höherbesteuerung ist wichtig und richtig. Es kann nicht angehen, dass ausländische Staaten Schweizer Gewinne abschöpfen, während wir darauf verzichten.»

Und schliesslich unterstützt die Fraktion der FDP.Die Liberalen auch das neu vorgesehene Melderecht. Die Steuerbehörden sollen neu das Recht gegenüber Sozialversicherungs- oder Sozialhilfebehörden erhalten, um bei Verdachtsfällen von ungerechtfertigten Bezügen direkt eine Meldung absetzen zu können. Dieses Melderecht dient der Missbrauchsbekämpfung, denn Sozialversicherungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt.