Covid-19-Härtefallmassnahmen: Rasches, unkompliziertes Handeln gefordert

Wo Arbeitsplätze langfristig gesichert werden können, soll es schnell und unkompliziert gehen: Mit einer dringlichen Interpellation «Umsetzung der Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Kanton Thurgau» forderten FDP-Kantonsrätin Martina Pfiffner Müller und Erstunterzeichnende aus allen im Grossen Rat vertretenen Parteien heute den Regierungsrat auf, die eidgenössische Covid-19-Härtefallregelung auf Kantonsebene umgehend mit einfach umsetzbaren Rechtsgrundlagen anzuwenden.

«Ziel einer erfolgreichen Umsetzung der Härtefallverordnung muss es sein, unabhängig von der Branche die wirklichen Härtefälle zu erreichen und diesen wirksam zu helfen», betont Interpellantin Martina Pfiffner Müller. Die FDP-Kantonsrätin und sieben Erstunterzeichnende aus allen im Kantonsrat vertretenen Parteien fordern den Regierungsrat zum raschen und unkomplizierten Handeln auf. Ihre dringliche Interpellation «Umsetzung der Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Kanton Thurgau» fand heute im Grossen Rat breite Unterstützung. Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte erwarten vom Regierungsrat baldmöglichst einen Vorschlag, wie die neu konzipierte Härtefallregelung des Bundes auf Kantonsebene angewendet werden kann. Für die FDP-Fraktion steht fest, dass unabhängig der Systemrelevanz dort zeitnah Unterstützung geboten werden muss, wo intakte Chancen auf langfristiges Bestehen einer Unternehmung vorhanden sind und Strukturwandel gefördert werden kann. Auch wenn sich die Umsetzung dieser Verordnung anspruchsvoll zeigt, sind nun seitens der Regierung rasche und mutige Schritte gefordert. Der Regierungsrat versprach, den höchst anforderungsreichen Prozess zügig anzugehen.  

Massgeschneiderte Lösungen in den Kantonen

Die angeordneten Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie hinterlassen tiefe Spuren. Mit dem im Frühling geschnürten Hilfspaket haben Bund und Kanton die Wirtschaft wirksam unterstützt. Mit Dauer der Pandemie nimmt die Gefahr von Härtefällen unweigerlich in unterschiedlichsten Berufszweigen zu. Das Parlament hat deshalb in der Herbstsession die Beteiligung des Bundes an kantonalen Härtefallhilfen für besonders stark Corona-geschädigte Betriebe beschlossen. Das neue eidgenössische Covid-19-Gesetz für eine gemeinsame Härtefallregelung von Bund und Kantonen sieht vor, dass die Kantone auf Basis einer kantonal zu schaffenden Rechtsgrundlage Unternehmen unterstützen können, welche die hohen Anforderungen erfüllen. Gefordert wird etwa unter anderem der Nachweis einer gesunden Vermögens- und Kapitalsituation vor dem Lockdown. Betroffen sind besonders Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranchen, Schausteller, Marktfahrer, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe. Bei Bedarf können die Kantone weitere Berufszweige definieren. Den Kantonen steht es frei, in ihren Regelungen Bürgschaften, Garantien, Darlehen und/oder A-fonds-perdu-Beiträge vorzusehen. Der Bund beteiligt sich mit zwei Dritteln an den Kosten. In zahlreichen Kantonen existieren bereits definitive Lösungen für die Anwendung des Covid-19-Gesetzes mit der Härtefallregelung.