Aus der Fraktion

Alternative Energiequellen nicht von vornherein ausschliessen

Das Energiegesetz des Bundes hält sich an die vom Stimmvolk angenommene «Energiestrategie 2050» und verpflichtet die Kantone, für Wasser- und Windkraft geeignete Gebiete im Richtplan festzulegen. Die FDP-Fraktion stimmt der vorliegenden Richtplanänderung des Regierungsrates zu. Ob dann tatsächlich Windkraftanlagen gebaut werden, entscheiden die Stimmberechtigten später vor Ort anhand konkreter Bauprojekte. Eine Ablehnung der Richtplanänderung wäre gleichbedeutend mit einem Technologieverbot. 

Der Wandel in der Energieversorgung muss vollzogen werden. Das hat sowohl das Schweizer wie auch das Thurgauer Stimmvolk mit der Annahme der «Energiestrategie 2050» entschieden. Das Energiegesetz des Bundes verpflichtet deshalb die Kantone, für Wasser- und Windkraft geeignete Gebiete im Richtplan festzulegen.

Diskussionen ermöglichen

«Wir sind uns bewusst, dass die Akzeptanz der Windkraft in der Thurgauer Bevölkerung noch ungenügend ist», sagt FDP-Kantonsrat Beat Pretali. Obwohl die Nutzung der Windenergie technologisch sehr ausgereift ist, halten sich gewisse Vorurteile hartnäckig. Mit ideologischen Ansichten gelingt es jedoch nicht, die hochgesteckten energiepolitischen Herausforderungen zu meistern. «Es braucht auch im Thurgau die notwendige Offenheit und Zuversicht», ist Beat Pretali überzeugt. Mit der dem Grossen Rat vorgelegten Richtplanänderung kommt der Regierungsrat des Kantons Thurgau den Forderungen des Bundesrates nach. Ohne raumplanerische Basis wäre die alternative Energiequelle «Windkraft» im Thurgau bereits jetzt vom Tisch. Wird die Vorlage durch den Grossen Rat genehmigt, können die Diskussionen geführt und der Konsens mit der lokalen Bevölkerung gesucht werden. Es wird sich dann zeigen, ob für die Entwicklung von Windkraft-Projekten im Kanton Thurgau die notwendige Akzeptanz geschaffen werden kann.

Die Stimmberechtigten vor Ort entscheiden

Gegenstand der vorliegenden Richtplanänderung ist ausschliesslich der Richtplanunterabschnitt «Windenergie», welcher einer Genehmigung durch den Grossen Rat respektive den Bundesrat bedarf. Mit dem Bau von Windkraftanlagen hat die Richtplanänderung nichts zu tun. Denn für die Umsetzung braucht es ein Zonenplanverfahren, das von der jeweiligen Gemeinde angestossen werden muss. Sprechen sich die Stimmberechtigten gegen solche Nutzungszonen für Windenergie aus, kann dort auch kein Windpark gebaut werden.

Alternative Energiequellen müssen eine Chance haben

Die FDP-Fraktion ist sich der Verantwortung bewusst. Es ist deshalb in ihrem Sinn, dass die Windkraft, welche anders als beispielsweise Photovoltaik auch nachts und über die Wintermonate Potenzial hat, im Kanton Thurgau nicht von vorherein von der Energieversorgung der Zukunft ausgeschlossen wird. Die FDP-Fraktion wird deshalb der Richtplanänderung zustimmen.