Massvolle Anpassung beim Denkmalschutz

Die FDP-Fraktion unterstützt die Motion «für einen Denkmalschutz mit Augenmass und besserer Koordination mit den raumplanerischen Zielen».

Verdichtung bei gleichbleibender Lebensqualität

Die Thurgauer Bevölkerung hat in verschiedenen Volksabstimmungen den Schutz des Kulturlandes sehr hoch gewichtet. Zentrale Strategie, um die Landschaft zu schonen, ist eine bessere Nutzung der bestehenden Siedlungsflächen. Eine sinnvolle Verdichtung im Siedlungsraum wird von der Bevölkerung jedoch nur getragen, wenn sie einhergeht mit einer weiterhin hohen Lebensqualität. Verdichtung nach innen kann somit keinesfalls heissen, Bestehendes einfach durch Neues zu ersetzen. Vielmehr muss die bestehende Bausubstanz besser und effizienter genutzt werden können.  Diese Überlegung gilt auch für geschützte Objekte gemäss kantonalem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG).

Lebendige Dorfzonen

Die Motion verlangt eine Lockerung des Schutzes ausschliesslich für die innere Bausubstanz (Bauteile mit Innenwirkung). Unangetastet bleibt der Schutz der äusseren Bausubstanz, also der Gebäudehülle und tragenden Bauteile mit Aussenwirkung. Damit wird es möglich, geschützte Liegenschaften im Innern einfacher und schneller den zukünftigen Bedürfnissen des Wohnens und Lebens anzupassen. In vielen Dorfzonen in den Gemeinden wird dadurch eine sinnvolle Nutzung durch die Kombination von Alt und Neu möglich. Historische Dorfkerne bleiben bewohnt.

Um das Ziel der inneren Verdichtung zu erreichen und das Kulturland zu schützen, sind neue Ansätze in der Gesetzgebung nötig. Mit der vorliegenden Motion beschreitet der Kanton Thurgau im Vergleich zu anderen Kantonen einen massvollen Weg. Das kulturgeschichtliche Erbe unseres Kantons bleibt erhalten.