Kein zusätzliches Gesetz

Die Gesundheit und das Mitspracherecht der Bevölkerung haben oberste Priorität. Beim Bau von Windenergieanlagen sind diese Prinzipien durch strenge Lärmschutzvorschriften und durch direktes Mitspracherecht bei den erforderlichen Zonenplanänderungen gesetzlich verankert. Für die Einhaltung des Mindestabstandes von Windrädern zu Wohnhäusern braucht es kein zusätzliches Gesetz. Die FDP unterstützt die an der nächsten Grossratssitzung traktandierte Parlamentarische Initiative deshalb nicht.

«Der Titel der Parlamentarischen Initiative «Mindestabstände zu Windkraftanlagen: Betroffene schützen und Rechtssicherheit schaffen» suggeriert, dass dies im Thurgau nicht so ist», findet FDP-Kantonsrat Beat Pretali und ergänzt: «In unserem Kanton ist wie in der ganzen Schweiz der Abstand von Windenergieanlagen bereits über die hohen Anforderungen der Lärmschutzverordnung und weiteren strengen gesetzlichen Vorgaben geregelt.»

Vergleiche mit dem Ausland taugen nicht

Die vier erstunterzeichnenden SVP-Kantonsrätinnen und -kantonsräte fordern mit ihrer Parlamentarischen Initiative einen Abstand von der dreifachen Höhe des Windrades zu umliegenden Gebäuden und bezeichnen die in vielen anderen Ländern gelebte Praxis als beispielhaft. Vergleiche mit dem Ausland taugen allerdings nichts. Denn Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen erfolgen dort in aller Regel durch eine der Gemeinde übergeordnete Behörde. Auch der Bundesrat erwähnt dies in der Antwort auf eine Motion der Zürcher SVP-Nationalrätin Therese Schläpfer. In der Schweiz entscheiden die Stimmberechtigten der Standortgemeinden direkt über die für den Betrieb von Windenergieanlagen notwendigen Zonenplanänderungen. Auf diese Weise können die Betroffenen bei jedem Projekt zum Ausdruck bringen, ob sie mit den Abständen einverstanden sind oder nicht. Es gibt keine guten Gründe, weshalb im Thurgau nach anderen Kriterien bemessen werden soll als in der übrigen Schweiz und ein möglicher Ausbau der Windenergienutzung in unnötiger Weise stark eingeschränkt oder faktisch gar im Vornherein verunmöglicht wird. Die FDP-Fraktion wird die an der nächsten Grossratssitzung traktandierte Parlamentarische Initiative deshalb nicht unterstützen und hält sich an den Grundsatz: «Was schon geregelt ist, erfordert nicht noch zusätzlich ein Gesetz.»

Keine Technologieverbote

Die FDP festigt damit auch ihre konsequente Haltung, mehr einheimische Energie zu erzeugen, die Abhängigkeit vom Ausland zu verringern und so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Biogas, Geothermie, Kernkraft, Seethermie, Solarstrom, Wasserstoff, Wasser- und Windkraft: Es darf keine Technologieverbote geben. Die FDP begrüsst deshalb, dass Windkraftprojekte an den in Frage kommenden Standorten sorgfältig geprüft und gestützt auf Fakten raschmöglichst realisiert werden können.