Mit dem vor zwölf Jahren in Kraft gesetzten Eidgenössischen Stromversorgungsgesetz hat sich die Stromversorgung in der Schweiz grundlegend geändert. Seit bald 10 Jahren können sich Stromkunden mit einem jährlichen Bezug von über 100'000 kWh am freien Markt eindecken. Die fast 100 Jahre praktizierte Strom-Beschaffungskette von der Axpo über das Kantonswerk zum lokalen Energieversorgungsunternehmen (EVU) wurde aufgebrochen. Weitere entscheidende Elemente des NOK-Gründungsvertrages funktionieren heute in der Praxis nicht mehr. Folgerichtig haben sich die Eigner in einem längeren Prozess daran gemacht, eine für alle Eigner tragbare Nachfolgelösung für den NOK-Gründungsvertrag zu suchen. Die FDP-Fraktion anerkennt die Notwendigkeit, den im Jahr 1914 abgeschlossenen Gründungsvertrag zwischen den Kantonen AG, GL, ZH, SG, TG, SH, AR und ZG durch ein neues Vertragswerk zu ersetzen.
Axpo-Beteiligung behalten
Neu gibt es einen Aktionärsbindungsvertrag und eine Eignerstrategie. Auch wenn heute in der Praxis viel Strom für die Ostschweiz von ausserhalb der Axpo beschafft wird, macht es für einen Kanton aus Gründen der langfristigen Versorgungssicherheit für Bevölkerung, Gewerbe und Industrie Sinn, die bisherige Beteiligung an der Axpo beizubehalten und im Verwaltungsrat mit einem Mandat mit einer fachlich versierten Persönlichkeit mitzuwirken. Der Aktionärsbindungsvertrag ist aus diesem Blickwinkel sinnvoll.
Eigentum muss bei öffentlicher Hand bleiben
Die Eignerstrategie umfasst diverse strategische Leitsätze. Für die FDP-Fraktion sind insbesondere die Leitsätze, dass die Stromnetze und die Wasserkraft weiterhin mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand bleiben, wichtig. Ebenso sollen Investitionen in neue Kraftwerke unter Bevorzugung von erneuerbaren Energien erfolgen. Zusammenfassend steht die FDP-Fraktion einstimmig hinter der Regierung, den bisherigen NOK-Gründungsvertrag durch den vorliegenden Aktionärsbindungsvertrag und die vorliegende Eignerstrategie zu ersetzen.