Freisinnige Kernanliegen erfüllt

Mit Genugtuung nimmt die FDP-Fraktion vom Endergebnis der Beratungen der kantonalen Steuergesetzrevision Kenntnis. Alle Anträge zur Schwächung des Gesamtpaketes konnten abgewehrt werden und die Vorlage als Ganzes wurde deutlich angenommen. Die FDP hätte sich allerdings eine vollständige Inkraftsetzung ohne Referendum und insbesondere ohne Verzögerung per 1. Januar 2020 gewünscht.

Die Kernanliegen der FDP, nämlich die massvolle steuerliche Entlastung für die Unternehmen im Thurgau und die Beibehaltung der Dividendenteilbesteuerung, verbunden mit angemessenen sozialen Entlastungen vor allem für Familien, wurden vom Parlament mit grossen Mehrheiten unterstützt. Dafür und damit für einen prosperierenden, weil konkurrenzfähigen, Wirtschaftskanton Thurgau haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der FDP in den letzten zwei Jahren sowohl im Vorfeld des Gesetzesberatung wie auch in der Kommission und zum Schluss im Grossen Rat eingesetzt. Nach einer mehr als zweijährigen Auseinandersetzung um die Ausgestaltung der Unternehmenssteuern und im sich abzeichnenden raueren wirtschaftlichen Umfeld ist es jetzt wichtig, dass die Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit haben. Die FDP Thurgau wird sich im Abstimmungskampf mit voller Kraft für die Vorlage einsetzen.