Ausgewogene Steuervorlage

Die Fraktion der FDP.Die Liberalen unterstützt die vorliegende Steuergesetzrevision. Mit der Senkung des Steuersatzes kann sich der Kanton als attraktiver Wirtschaftsstandort positionieren. Im Rahmen des Gesamtpaketes steht die FDP-Fraktion auch hinter den vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen zugunsten von Familien und privaten Steuerzahlern.

Die im Mai 2019 von der Schweizer Bevölkerung angenommene «AHV-Steuervorlage» schafft die international verpönten Steuerprivilegien ab und gibt den Kantonen Instrumente für ein modernes und attraktives Steuerrecht. Die Senkung des Gewinnsteuersatzes für juristische Personen und die Möglichkeit, Forschung und Entwicklung steuerlich zu fördern, sind zentrale Revisionspunkte des kantonalen Rechts. Der Thurgau ist ein KMU-Kanton. Die vorgesehene Senkung des Gewinnsteuersatzes von 4,0 auf 2,5 kommt zum richtigen Zeitpunkt. Der Kanton Thurgau hat tatsächlichen Handlungsbedarf. Die Handelsbilanz des Thurgaus ist seit 2010 negativ, dies mit schnellwachsendem Defizit.  Zudem müssen immer mehr Menschen für ihre Arbeit in die Nachbarkantone fahren. Die vorliegende Revision ist eine Chance, die bestehenden Betriebe zu halten und neue attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze im Thurgau zu schaffen. 

Die FDP unterstützt auch die zahlreichen Entlastungsmassnahmen zugunsten natürlicher Personen und Familien. Unter anderem soll die Ausbildungszulage für Kinder erhöht werden. Höhere Abzüge für Versicherungsprämien schaffen Entlastung bei den Prämienzahlern und neu ist auch eine Steuergutschrift für Kinder vorgesehen. Auch wenn der soziale Ausgleich bereits bei der Bundesvorlage geschaffen wurde (rund 2 Milliarden Franken zusätzlich für die AHV), wird die FDP-Fraktion im Grossen Rat auch die in der vorberatenden Kommission beschlossenen kantonalen Massnahmen unterstützen. Die gesunden Staatsfinanzen erlauben es, steuerliche Entlastungen für Betriebe und Private vorzusehen.